AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jugendkunstschule Nordhausen e.V.
I. Zusammenfassung
*ausführlicher Text unter II.
Unsere wöchentlichen Kurse laufen zeitlich unbegrenzt. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich per Anmeldeformular erfolgen. Der erstmalige Besuch eines Kurses ist ein kostenfreier »Schnuppertag«. Die Gebühr wird ab dem 2. Kursteilnahmetag berechnet. Die Kursgebühr ist ein Monatsbeitrag. Ausfälle wegen gesetzlicher Feiertage oder Schulferien (Ausnahme Sommerferien) werden nicht erstattet. In den Schulferien finden keine Kurse statt. Ausfälle die die JKS zu verantworten hat werden nicht berechnet. Die Kursgebühr wird per SEPA-Lastschrift quartalsweise am Ende des darauffolgenden Monats eingezogen. Das Entgelt für eine Rückbelastung wird bei Verursachung durch den*die Kontoinhaber:in in Rechnung gestellt. Andere Zahlungsweisen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Zahlung muss dann im voraus bis zum 1. Werktag des Monats oder Quartals inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 1,- € pro Zahlung eingehen.
Eine Ermäßigung von 50% gewähren wir für:
– Bezieher:innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
– Bezieher:innen von Sozialhilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
– Schwerbehinderte ab 50% Behinderung.
Die Urheberrechte der entstandenen Werke verbleiben bei den Urhebern:innen.
Der JKS werden für die in den Angeboten entstandenen Werke folgende Rechte eingeräumt:
– Erstellen von analogen oder digitalen Abbildungen der Werke.
– Veröffentlichungen der Abbildungen in digitalen und analogen Medien.
– Öffentliche Ausstellung der Werke in Form von Leihgaben.
Ausgesuchte Werke verbleiben leihweise in der JKS. Die übrigen Werke müssen halbjährlich bis zum 30.6. bzw. bis zum 31.12. eines Jahres abgeholt werden. Danach gehen sämtliche Rechte an die JKS über. Eine Abmeldung ist jederzeit zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen möglich und muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Anmeldungen zu Workshops oder Ferienangeboten können bis 1 Woche vor Beginn ohne Kosten storniert werden. Erfolgt die Stornierung später wird die Teilnahmegebühr zuzüglich 5,00 € Stornogebühr berechnet. Der Datenschutz entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet und nicht an dritte weiter gegeben.
Die Hausordnung der JKS wird durch den*die Teilnehmer:in anerkannt.
II. Ausführlicher Text
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kurse, Workshops, Schularbeitsgemeinschaften, Ferienangebote und andere Angebote der Jugendkunstschule Nordhausen e.V. – im folgenden als JKS bezeichnet.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem wöchentlich stattfindenden Kurs ist jederzeit möglich und läuft zeitlich unbegrenzt bis auf Widerruf. Anmeldungen für Workshops und Ferienangebote oder andere zeitlich begrenzte Angebote gelten für den jeweiligen Zeitraum und müssen spätestens bis 5 Werktage vor Beginn erfolgen. Die Anmeldung muss schriftlich per vollständig ausgefülltem Anmeldeformular der JKS vorliegen. Mit der Unterschrift geht der*die Teilnehmer/in bzw. Anmeldender:in einen rechtsverbindlichen Vertrag ein, wobei die AGBs der JKS anerkannt werden. Für Teilnehmer:innen unter 18 Jahren muss die Anmeldung durch einen Sorgeberechtigten erfolgen. Der*die Teilnehmer:in erhält keine gesonderte schriftliche Anmeldebestätigung durch die JKS. Die JKS behält sich vor, eine Anmeldung abzulehnen. Dies kann u.a. wegen einer nicht erreichten Mindestteilnehmer:innenzahl oder bei zu vielen Teilnehmer:innen möglich sein. Die Ablehnung erhält der/die Interessent:in schriftlich.
2. Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmer:innenzahl für ein Angebot legt die JKS fest. Ist diese nicht gegeben, kann das Angebot durch die JKS abgesagt werden. In Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern/innen können die Kursgebühren aber erhöht oder die Kursstundenzahl herabgesetzt werden, sodass der Kurs zu den neuen Bedingungen statt finden kann. Aus besonderem Grund (z.B, Verhinderung der*s Kursleiterin*s) können in Ausnahmefällen einzelne Angebotstermine durch die JKS abgesagt werden. Die Teilnahmegebühren für diese Termine werden anteilig nicht berechnet. Können einzelne Termine innerhalb eines Kurses oder Workshops durch den*die Teilnehmer:in nicht wahr genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In besonders begründeten Fällen (schwere, lang andauernde Erkrankung, Wohnungswechsel, berufliche Veränderung mit Terminauswirkungen) ist eine vorzeitige Kündigung oder ein längerfristiges Aussetzten (mind. 1 Monat) der Teilnahme möglich. Die Teilnahmegebühren werden für diesen Zeitraum nicht berechnet.
3. Abmeldung
Abmeldungen bedürfen der Schriftform per Brief, Fax oder E-Mail an die JKS. Die Kündigungsfrist beträgt bei wöchentlich stattfindenden Kursen 14 Tage zum Monatsende. Es zählt das Datum des Eingangs in der JKS. Bei Workshops und Ferienangeboten wird bei einer Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späteren Abmeldungen liegt die Erstattung der Teilnahmegebühr im Ermessen der JKS. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet.
4. Rücktritt durch die JKS
Bei wiederholter Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen kann die JKS den Vertrag mit dem*der Teilnehmer:in fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung für den Anmeldezeitraum bleibt davon unberührt. Ist es der JKS wegen besonderer Umstände (längere Krankheit der Dozenten:innen) oder aus Gründen höherer Gewalt nicht mehr möglich ein Angebot aufrecht zu erhalten, kann das Angebot mit sofortiger Wirkung gestrichen oder abgebrochen werden. Die Teilnehmer/-innen werden schriftlich darüber informiert.
5. Kursgebühren
Das Entgelt ist fällig bei Zustandekommen des Vertrages. Der erstmalige Besuch eines Kurses ist ein kostenfreier »Schnuppertag«. Bei Einstieg in einen Wochenkurs im laufenden Monat wird nur eine anteilige Kursgebühr erhoben. Der Teilnahmegebühr für Wochenkurse liegt eine Mischkalkulation zu Grunde. Gesetzliche Feiertage und Ausfälle wegen Schulferien werden nicht erstattet. Ausgenommen sind die Sommerschulferien. In den Sommerschulferien finden keine Wochenkurse statt und die Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Teilnahmegebühr für Wochenkurse wird vierteljährlich per SEPA Lastschrift im darauf folgenden Quartal eingezogen. Der*die Teilnehmer:in trägt bei Rückbelastungen wegen fehlender Kontendeckung oder falscher Angaben das der JKS von der Bank berechnete Entgelt. In begründeten Ausnahmefällen ist für Wochenkurse auch Barzahlung oder Überweisung möglich. Die Zahlung ist dann im voraus bis zum 1. Werktag des Quartales fällig. Die JKS berechnet in diesen Fällen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Zahlung. Gebühren für Workshops und Ferienkurse sind in bar bei Anmeldung bzw. am ersten Termin des Angebotes zu entrichten. Bei im voraus geleisteten Zahlungen durch den*die Teilnehmer:in werden nicht zu berechnende Gebühren im darauf folgenden Zeitraum erstattet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen werden Mahngebühren von 3,00 € je Mahnung fällig.
6. Ermäßigung von Kursgebühren
Bezieher:innen von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und nach dem SGBXII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sowie Schwerbehinderte ab 50% Behinderung erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises 50% Ermäßigung. Die JKS ermöglicht die Teilnahme an den Angeboten im Rahmen des Programms »Leistungen für Bildung und Teilhabe« (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt). Hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren erhalten diese Leistungen zusätzlich zum Regelbedarf. Bei der Antragsstellung unterstützt die JKS den*die Teilnehmer:in. Vereinsmitgliedern der JKS wird eine Ermäßigung der Kursgebühr in Höhe von 10% gewährt.
7. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Dafür wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
8. Umgang mit den Werken
Der*die Teilnehmer:in räumt der JKS für die in den Angeboten entstandenen Werke folgende Rechte ein: – Erstellen von analogen oder digitalen Abbildungen der Werke. – Veröffentlichungen der Abbildungen in digitalen und analogen Medien. – Öffentliche Ausstellung der Werke in Form von Leihgaben. Eine direkte kommerzielle Nutzung der Werke (Verkauf) durch oder über die JKS bedarf einer gesonderten individuellen Vereinbarung zwischen dem*r Teilnehmer:in und der JKS. In Absprache mit den*r Teilnehmer:in bittet die JKS darum, dass ausgesuchte Werke leihweise in der JKS oder in Ausstellungen verbleiben. Die übrigen Werke müssen halbjährlich bis zum 30.6. bzw. bis zum 31.12. eines Jahres abgeholt werden. Da die Lagerkapazitäten der JKS beschränkt sind, verfällt nach dem folgenden Halbjahr der Anspruch des*r Teilnehmers:in auf seine Werke und sämtliche Rechte an den Werken gehen an die JKS.
9. Haftung
Die Jugendkunstschule Nordhausen e.V. übernimmt für Diebstahl und Sachschäden am Eigentum der Kursteilnehmer:innen im Rahmen der Angebote keine Haftung. Die Teilnehmer:innen sind während des Aufenthaltes in den Räumen der JKS haftpflichtversichert. Die Haftung der JKS beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Auskünfte und Ausführungen der Dozenten:innen dienen ausschließlich der unmittelbaren Durchführung. Aus ihnen können keine Haftungsansprüche erhoben werden
10. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet und nicht an dritte weiter gegeben. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) Rechnung getragen.
11. Sonstiges
Der*die Teilnehmer:in erkennt die Hausordnung der JKS an.